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Sowie nach Vereinbarung
Über uns
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Verkehrsrecht Als Notarin bin ich befugt, für Sie Entwürfe von Grundstückskaufverträgen oder anderen öffentlichen Urkunden zu erstellen und zu beurkunden. Zu meiner Tätigkeit als Notarin gehört insbesondere auch die Beurkundung von Übergabeverträgen, Testamenten, Erbauseinandersetzungen, Patientenverfügungen, General- und Vorsorgevollmachten etc. Auch bei der Gestaltung von Hofesübergabeverträgen und der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe unterstütze ich Sie gern. Entscheidend ist, sich rechtzeitig und umfassend Gedanken um die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes zu machen und umfassend Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall zu treffen, damit es im Ernstfall keine böse Überraschung gibt. In erbrechtlicher Hinsicht gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, über die ich Sie gerne berate. Gerade in diesem Bereich sind klare und eindeutige Regelungen wichtig. Es gilt aber nicht nur in erbrechtlicher Hinsicht vorzusorgen, sondern ggf. auch mit einer General- und Vorsorgevollmacht dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertrauensperson für Sie im Fall einer eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen kann. So vermeiden Sie die Bestellung einer fremden Person als Betreuer oder Verwalter Ihres Vermögens und Betriebes.
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.
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