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Leistungen
Willkommen bei Dr. Esch & Kollegen
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1987 von Dr. Matthias Esch gegründet. In den letzten Jahren kamen die Rechtsanwälte Berhard von Elling und Christian J. Wowra hinzu.In der Kanzlei Dr. Esch & Kollegen erwartet Sie daher ein generationenübergreifendes Team, das sich mit Wissen und Engagement für Ihr Recht einsetzt.
Aktuelles
Das Notariat
Ein Notar ist vom Staat bestellt und beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Hierzu gehört in erster Linie das in § 1 BNotO besonders genannte Beurkundungswesen. Ein Notar soll Rechtsvorgänge beurkunden, soweit die Gesetze Beurkundungsform vorschreiben, z. B.: Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge. Weiter soll er beurkunden, wenn die Beurkundung von den Beteiligten gewünscht wird. Die Beurkundung wird häufig gewählt, ohne vom Gesetz gefordert zu sein, bei der Abfassung wichtiger Verträge, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Man denke an die Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) oder an komplizierte Miet- und Pachtverträge.Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Neben die Beurkundung treten noch andere Aufgaben aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO): die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld, das Einholen behördlicher Genehmigungen sowie das Anfertigen von Urkundsentwürfen.
Allen Tätigkeiten ist gemeinsam, daß weder ein Streit unter den Beteiligten kraft hoheitlichen Ausspruchs entschieden, noch einem Beteiligten bei der Erlangung einer Streitentscheidung einseitig geholfen wird. Es handelt sich vielmehr um Hilfeleistungen bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen. Die Einigung der Beteiligten schlägt sich in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag Kaufvertrag, Übergabevertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen.
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Schwerpunkte und Leistungen
Kaufrecht
Verkehrsstrafrecht
Arbeitshaftungsrecht
OWI Recht
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