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Leistungen
Kurzprofil Ihres Rechtsanwalts & Mediators
ERNST ANDREAS KOLBErnst Andreas Kolb hat an den Universitäten Würzburg, Lausanne und Genf studiert und sein Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg/Freistaat Bayern absolviert.
Nach der Ausbildung ist Ernst Andreas Kolb nach Berlin gezogen und hat dort als Berater im Bereich Public Affairs/Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet.
Seit 2001 ist Ernst Andreas Kolb zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, begann seine anwaltliche Tätigkeit zunächst in einer Bürogemeinschaft am Berliner Kurfürstendamm und betreibt seit Anfang 2002 die Anwaltskanzlei Kolb § Berlin-Nikolassee.
Rechtsanwalt E. A. Kolb ist Absolvent des Fachlehrgangs Familienrecht beim Deutschen Anwaltinstitut (DAI) und ausgebildeter (Wirtschafts-)Mediator (Weiterbildendes Studium Mediation an der FernUniversität Hagen).
Rechtsanwalt E. A. Kolb ist Experte der Deutschen Verfügungszentrale und spezialisiert auf Vorsorgefragen.
Rechtsanwalt E. A. Kolb ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV.
Persönlicher Kontakt:
ra.kolb@advo-kolb.de
Mitgliedschaften:
Berliner Anwaltsverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Deutsche Gesellschaft für Mediation
Juristische Gesellschaft zu Berlin
Aktuelles
Mediation - was ist das?
Der Begriff Mediation lässt sich einigermaßen treffend mit "Vermittlung" umschreiben. Als Vermittler ist der Mediator allparteilich. Er unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung. Das Ergebnis seiner Bemühungen sollte eine Lösung sein, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird - eine Lösung, mit der alle Seiten "gut leben" können.Die Durchführung eines Mediationsverfahrens kommt insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht:
# Familienmediation (v.a. im Zusammenhang mit Ehescheidungen)
# Nachbarschaftsstreitigkeiten
# Mietstreitigkeiten
# Umweltstreitigkeiten
# in Wirtschaftsunternehmen (z.B. bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb verschiedener Abteilungen eines Unternehmens)
# im Gesundheitswesen
# in Strafsachen (Stichwort: Täter-Opfer-Ausgleich)
Welche Voraussetzungen müssen die Konfliktparteien mitbringen?
Zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung müssen alle Betroffenen/Beteiligten in erster Linie
# freiwillig zum Dialog bereit sein und
# die Interessen des Gegners akzeptieren (wollen).
Eine Mediation kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht, wenn eine der Parteien offensichtlich überlegen ist oder es eine Partei darauf anlegt, die andere bewusst zu schädigen oder ihr eine Lösung abzufordern, die die Grenzen des Zumutbaren klar überschreiten würde.
Wie ist die Vorgehensweise in der Mediation?
Die Streitparteien müssen zunächst ihre Gesprächsbereitschaft erklären.
In einem nächsten Schritt gilt es, die verschiedenen Hintergrundinteressen, die zu dem eigentlichen Konflikt geführt haben könnten oder tatsächlich geführt haben, zu ergründen. Das ist eine der Hauptaufgaben des Mediators.
Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Setzen die Parteien schließlich die erarbeitete Lösung auch so wie vereinbart um, dann sollte der Konflikt behoben sein.
Anfahrt
So finden Sie uns:
Service-orientierte und persönliche Rechtsanwaltskanzlei im Südwesten der Stadt, verkehrsgünstig gelegen im Herzen von Berlin-Nikolassee:# Gegengüber S-Bahnhof Nikolassee mit den S-Bahn-Linien S 1 und S 7
# Anschlussstelle Spanische Allee (A 115 - AVUS)
# Busse 112 und 118
# Kostenlose Parkplätze im Straßenbereich vorhanden
Kanzleianschrift:
Alemannenstraße 13
14129 Berlin-Nikolassee
Stadtplan
Fon: (030) 804 97 - 353
Fax: (030) 804 97 - 351
eMail:
kanzlei@advo-kolb.de
Schwerpunkte und Leistungen
Rechtsberatung
Scheidungsrecht
Unterhaltsrecht
Wohnraummietrecht
Gewerbemietrecht
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