Über uns
Ich lege bei Bußgeldverfahren wie „Geschwindigkeitsübertretung“ und „Rotlichtverstoß“ und auch bei Verkehrsstraftaten wie „Fahrerflucht“, „Fahren ohne Führerschein“ und „Alkohol- und Drogenfahrten“ sofort Einspruch für Sie ein und vertrete Sie kompetent gegenüber den Behörden. Ich beantrage gleichzeitig unverzüglich Akteneinsicht, um Ihren Fall genau zu prüfen. Das kann sich lohnen, da Bußgeldbescheide und strafrechtliche Vorwürfe oft falsch, fehlerhaft und somit anfechtbar sind.
Schnelles Handeln ist wichtig — Kostenlose telefonische Erstberatung
Als staatlich autorisierter “Fachanwalt für Verkehrsrecht” betreue ich seit mehr als 23 Jahren Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldsachen und Verkehrsstraftaten. Rufen Sie mich an, auch am Wochenende, oder nehmen Sie meinen kostenfreien Internet Service in Anspruch. Ich prüfe Ihren Fall sofort und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.
Ich akzeptiere selbstverständlich alle Rechtsschutzversicherungen und übernehme die Einholung einer Deckungszusage als Serviceleistung für Sie.
Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht immer auf Nummer sicher gehen
Wenn Sie sich von einem kompetenten Fachanwalt vertreten lassen, kann Ihnen so manche Unannehmlichkeit erspart bleiben. Bei strafrechtlichen Anschuldigungen ist die anwaltliche Vertretung ohnehin unbedingt zu empfehlen, doch auch in Bußgeldsache sollten Sie niemals auf das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwalts verzichten.
Die erfolgreiche Abwehr von Strafen, Bußgeldern und Fahrverboten steht für mich an erster Stelle. Dabei handle ich stets in Ihrem Sinne und stehe Ihnen diskret und verlässlich zur Seite.
Rufen Sie mich bitte unverbindlich und kostenfrei an. Ich werde mich unverzüglich mit Ihrer Angelegenheit befassen, Sie sofort über alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Sie gegenüber den Behörden und auch vor Gericht vertreten.
Meine Schwerpunkte
als Fachanwalt für Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht
Fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis
Fahrerflucht, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrlässige Körperverletzung
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB
Führerscheinrecht
Fahrerlaubnis- Führerscheinentzug, Fahrverbot
Alkohol am Steuer
Drogenfahrt Marihuana / Cannabis
Fahrerlaubnisrecht
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Bußgeldverfahren
Geschwindigkeitsüberschreitung
Rotlichtverstoss
Handy am Steuer
Abstandunterschreitungen
Verkehrszivilrecht
Unfallregulierung
Schadenersatz /Schmerzensgeld
Verkehrshaftungsrecht
Abwicklung mit Versicherungen
Schwerpunkte und Leistungen
Bewertungen für Fachanwalt Verkehrsrecht Oliver Schüler - Berlin Steglitz Zehlendorf
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