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Über uns
Rechtsanwalt Jens Riesbeck ist seit April 1996 durchgehend in Eigenkanzlei selbständig in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht sowie Strafrecht nachhaltig tätig. Im arbeitsrechtlichen Bereich werden Kündigungsschutzverfahren geführt, ob mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder der Zahlung einer Abfindung. Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, die Abwehr von Abmahnungen gehören ebenso zu den anwaltlichen Tätigkeiten, wie auch im Bereich des Betriebsverfassungsrechts die Vertretung von Betriebsräten oder Unternehmern. Seit Anfang 2002 darf RA Riesbeck die Bezeichung 'Fachanwalt für Arbeitsrecht' führen.
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