Lösungen
Familienrecht
Das Erb- und Familienrecht sind benachbarte Rechtsgebiete mit vielfältigen Verknüpfungen. Wir beraten Sie bereits vor Ihrer Eheschließung über die mit der Eheschließung einhergehenden Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch Abschlußdes richtigen Ehevertrages als vorbeugende Maßnahme für den Scheidungsfall. Rechtsanwalt Stefan Gennrich als Fachanwalt für Familienrecht steht Ihnen darüber hinaus in allen Fragen des Scheidungsrechts, Unterhaltsrechts und Kindschaftsrechts zur Verfügung. Insbesondere auf dem Gebiet der mit der Scheidung einhergehenden Vermögensauseinandersetzungen bestehen starke Berührungspunkte, die im Zusammenspiel von Erb- und Familienrecht zu lösen sind.
Erbrecht
Die vielfältigen Themen und Problemkreise des Erbrechts setzen umfangreiche Kenntnisse des jeweiligen juristischen Beraters voraus. Jedes Anforderungsprofil ist maßgeblich für die durchgeführte Spezialisierung ohne die das Verständnis der komplexen juristischen und insbesondere steuerlichen Gestaltungen bei Übergabeverträgen und Auseinandersetzungen von Privat- und Betriebsvermögen nicht möglich sind. Diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden ist neben stetiger Fortbildung auf Seminaren ständig die Lektüre der neuesten Rechtsprechungen und von Veröffentlichungen erforderlich. Bereits im Vorfeld denkbarer vertraglicher Gestaltungen sind die komplexen erbrechtlichen Sachverhalte detailliert zu erarbeiten, um Probleme frühzeitig erkennen und lösen zu können, wobei bei der Beurteilung einkommens- und umsatzsteuerliche Fragen im Einzelfall die Hinzuziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erfolgt.
Arbeitsrecht
Zunehmende Rationalisierungsmaßnahmen der Industrie und privater Arbeitgeber führen zum Anstieg von Kündigungen. Das Arbeitsrecht verfügt über vielfältige Rechtsquellen und ist laufenden Änderungen durch die Rechtsprechung unterworfen. Juristische Vertretung ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unerläßlich, und zwar gerichtlich als auch außergerichtlich. Ihre juristische Betreuung erfolgt sowohl durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Gennrich als auch durch Frau Rechtsanwältin Therese Tölg.
Mietrecht
Im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechts ist bereits seit Jahren ein prozentualer Anstieg gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten zu beobachten. Dies liegt vor allem auch an dem zu umfangreichen und komplizierten Mietrecht, mit dem jeder Mieter und Vermieter nahezu zwangsläufig in Berührung kommt. Wir betreuen und beraten Sie sachkundig um Streitigkeiten möglichst bereits außergerichtlich beizulegen zwecks Meidung kostenintensiver Auseinandersetzungen.
Privates Baurecht
Wir vertreten in baurechtlichen Auseinandersetzungen sowohl Bauherren als auch Baufirmen und Arbeiten auf beratender Ebene Hand in Hand mit Bausachverständigen. Rechtsanwältin Therese Tölg hat sich auf baurechtliche Auseinandersetzungen spezialisiert. Aus ihrer Erfahrungen sind zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken bereits vor Abschluß von Bauverträgen juristische Beratungen notwendig um auf die häufig auftretenden Probleme bei Abnahmen oder Bauverträgen über schlüsselfertige Häuser hinzuweisen. Ohne derartige Beratungen kann ein Bauvorhaben erheblich teurer werden als geplant und Bauherren oder Bauunternehmer in den finanziellen Ruin treiben. Baurechtliche Auseinandersetzungen sind in aller Regel aufgrund der notwendigen Sachverständigengutachten teuer. Daher sollten zur Meidung von Rechtsstreiten über Mängel bereits bei Abschluß des Bauvertrages die Abnahme durch einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen vereinbart werden, z.B. besteht Beratungsbedarf häufig im Bereich der Verjährungsfristen sowie bezüglich der Geltung und des Inhaltes der VOB.
Aktuelles
NEWS JUNI 2010
Peter HilgersRechtsanwalt,
Fachanwalt für Familienrecht
email: info@ra-hilgers.com
Anfahrt
35576 Wetzlar
Eduard-Kaiser-Straße 8 Direkt am
Parkhaus “Herkules-Center”
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
- Unternehmensdetails:
- Mitarbeiter15