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Über uns
Fachanwaltschaft erfordert besondere theoretische Kenntnisse und weitreichende praktische Erfahrung. In der Kanzlei sind die Fachanwaltsgebiete Erb-, Familien-, Straf- und Verkehrsrecht abgedeckt. Daneben vertreten wir auch in sämtlichen Rechtsgebieten des Zivilrechts, z.B. Kaufrecht, Arbeitsrecht v.a. in Grundstücksangelegenheiten.
Schwerpunkte und Leistungen
Erbschaftssteuer
Fahrverbot
Pflichtteil
Testament
Zugewinn
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