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Über uns
Die im Jahre 1949 gegründete Kanzlei bietet Rechtsdienstleistungen auf allen Feldern anwaltlicher Tätigkeit an. Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang König ist ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Selbstverständlich werden auch Mandate anderer Rechtsgebiete betreut, insbesondere im Miet-, Arbeits-, Familien-, Erb-, Grundstücks- oder Verwaltungsrecht. Des Weiteren wird der Einzug von Forderungen übernommen.
Schwerpunkte und Leistungen
Abfindung
Anwalt
Bußgeld
Fahrerlaubnis
Fahrverbot
Führerschein
Kündigung
MPU
Schmerzensgeld
Verkehrsunfall