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Über uns
Herzlich willkommen bei der Kanzlei LSW Rechtsanwälte, Hauptstraße 255, in 66583 Neunkirchen. Die Räumlichkeiten der Kanzlei befinden sich in dem früheren bayrisch-preußischen Zollhaus, das im 18. Jahrhundert erbaut wurde. Die Kanzelei wurde im Jahre 1975 von Herrn Rechtsanwalt Kurt-Rüdiger Lauer gegründet und ab 2012 von Frau Rechtsanwältin Vera Scherer-Wagner weitergeführt. Seit Januar 2014 wird die Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Georg Wagner, Fachanwwalt für Familienrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Vera Scherer-Wagner absolvierte 1989 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Darauf folgten im Anschluss ein Referendariat sowie das 2. Staatsexamen beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Frau Rechtsanwältin Vera Scherer-Wagner ist seit Oktober 1992 als selbstständige Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht (insbesondere Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie das Verkehrsrecht) auch das Bankenrecht mit Kapitalanlagerecht sowie das Arbeitsrecht. Die Interessenschwerpunkte der Anwältin sind das Erbrecht und das Sozialrecht. Herr Rechtsanwalt Georg Wagner absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Danach folgten die Referendarausbildung im Saarland und das 2. juristische Staatsexamen beim Oberlandesgericht Saarbrücken. Herr Rechtsanwalt Georg Wagner ist seit dem Jahre 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1999 ist er als Fachanwalt für Familienrecht tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Ehe- und Familienrecht und das Erbrecht. Zudem auch das Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht u.a. mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Bezügen. Die Interessenschwerpunkte des Anwaltes sind neben dem Insolvenzrecht, insbesondere Verbraucherinsolvenzrecht zudem das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Sie beispielsweise bei Streitigkeiten wegen eines Unfalls oder bei einem Bußgeldbescheid. Des Weiteren bei Angelegenheiten, die eine Ehescheidung betreffen oder den Kindesunterhalt. Ferner wenn es sich um eine Kündigung oder eine Abfindung handelt. Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen weiter, ob bei einem Mietvertrag oder Schmerzensgeld.
Schwerpunkte und Leistungen
Abfindung
Anwalt
Bußgeld
Ehescheidung
Kindesunterhalt
Kündigung
Scheidung
Schmerzensgeld
Umgangsrecht
Unfall
Unterhalt
Zugewinn
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