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MÜLLER SEIDEL VOS
bundesweite Interessenvertretung von privaten und institutionellen Anlegern bei gescheiterten Kapitalanlagen sowie von Darlehensnehmern bei Kreditwiderruf.
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Kreditwiderruf – wie Sie bei Immobiliendarlehen viel Geld sparen können
Viele Eigenheimbesitzer, die vor einigen Jahren zur Baufinanzierung Darlehensverträge mit Zinssätzen um die 5% abgeschlossen haben, können sich sofort von ihren teuren Kreditverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist dann möglich, wenn der Darlehensvertrag eine unrichtige Widerrufsbelehrung enthält. Seit dem 1. November 2002 müssen Kreditinstitute den Verbrauchern bei Immobiliendarlehen ein 14 tägiges Widerrufsrecht einräumen und sie ordnungsgemäß über den Fristbeginn und die Widerrufsfolgen belehren.
Knapp 80% aller Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft
Nach einer repräsentativen Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind aber knapp 80% der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs muss er dann lediglich die noch offene Restschuld an die Bank zurückzahlen, ohne dass die Bank ihm eine Vorfälligkeitsentschädigung abverlangen darf. Im Gegenzug bekommt der Darlehensnehmer von der Bank die eingeräumten Sicherheiten frei.
Enormes Einsparungspotenzial – ein Beispiel
Mit dem Widerruf eröffnet sich für viele Darlehensnehmer somit die Möglichkeit das alte Darlehen vorzeitig umzuschulden und somit von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren. Dass hierdurch die Baufinanzierungskosten erheblich gesenkt werden können, zeigt das folgende Beispiel:
Ein Darlehensnehmer hat am 01.01.2008 eine Baufinanzierung über 300.000,00 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren (Festzinsvereinbarung bis zum 31.12.2022) zu einem Zinssatz von 5,40 % p.a. und einer anfänglichen Tilgung von 1,0 % abgeschlossen. Er zahlt eine monatliche Rate von 1.600,00 €. Nach 15 Jahren hat er 218.898,49 € an Zinsen gezahlt und trotzdem noch eine Restschuld von 230.898,49 €.
Unterstellen wir: Der marktübliche Zinssatz würde sich bis dahin (01.01.2022) wieder auf 5,40 % p.a. erhöhen und die Laufzeit bei gleicher Ratenhöhe um 10 Jahre verlängert. Dann wäre nach insgesamt 25 Jahren, also zum 31.12.2032, immer noch ein Restdarlehen von 141.902,15 € abzuzahlen.
Wird dagegen das Darlehen zum 01.01.2015 umgeschuldet, könnte für die dann fällige Restschuld von 274.548,56 € ein neues Darlehen zu einem Zinssatz von 1,70 % für eine 7-jährige Laufzeit abgeschlossen werden. Bei unveränderter Ratenhöhe (mtl. 1.600,00 €) verbliebe dann am 31.12.2022 nur noch eine Restschuld von 166.600,65 €.
Eine Umschuldung des Darlehens von 5,40% auf 1,7% führt bei gleichbleibender Darlehensrate zu einer Ersparnis von 64.297,84 € innerhalb von 7 Jahren!
Kostenlose Prüfung der Widerrufsmöglichkeit Ihres Darlehensvertrags
Gerne prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag auf die Möglichkeit des Widerrufs und der damit verbundenen vorzeitigen Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Als Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezailisert auf derartige Prüfungen und verfügen über eine breite Erfahrung mit der Rückabwicklung von Darlehensverträgen durch Widerruf.
Sollten Sie hieran interessiert sein, können Sie uns mit unserem Auftragscoupon beauftragen. Die Prüfung ist dabei für Sie kostenlos und unverbindlich. Nach Einreichung des Auftragscoupons und der darin genannten Unterlagen werden wir Ihnen das Prüfungsergebnis in einem persönlichen Gespräch erläutern und Ihnen Ihr individuelles Einsparpotential aufzeigen. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen.
Team
Rechtsanwalt Heiko MüllerRechtsanwalt Martin Seidel LL.M.Rechtsanwalt Daniel VosRechtsanwalt Andreas Yoon
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformPartnerschaftsgesellschaft
- EigentümerHeiko Müller, Martin Seidel, Andreas Yoon
- MitgliedschaftenRechtsanwaltskammer Köln, Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein
Bewertungen für Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG
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