Raudszus Wolfgang u. Gebhardt Hans-Joachim Rechtsanwälte und Notare

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Nach 6 Monaten habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen, dass ich angeblich die Parkscheibe beim Einkaufen vergessen habe. Es gab vorab keinen Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Das Anbringen einer Zahlungsaufforderung am Scheibenwischer gilt nicht als wirksamer Zugang. Nun soll ich auch noch die Bearbeitungskosten vom Rechtsanwalt bezahlen. Wenn ein erster Brief als Erinnerung zugestellt wird, darf man keine Bearbeitungskosten verlangen. Auch Die Kosten zur Ermittlung des Halters dürfen nicht verlangt werden. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können. Da der Fahrzeughalter nicht der Vertragspartner des Parkplatzbetreibers ist, ist dieser nicht für Parkverstöße des Fahrzeuglenkers verantwortlich Eine unberechtigte Zahlungsaufforderung zu erhalten, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar, welche abmahnfähig ist.Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von Lorenz Kehr am Di. 11.02.2025

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Info: Bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Angebot von Raudszus Wolfgang u. Gebhardt Hans-Joachim Rechtsanwälte und Notare, sondern um von goyellow.de bereitgestellte Informationen.

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