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Über uns

Unsere Kompetenz ist unsere Stärke

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmen, Bauhandwerker und Architekten in allen Rechtsfragen, die sich bei der Planung, Genehmigung, Durchführung und Nutzung von Bauprojekten stellen.

Rechnungsstreitigkeiten

Streitigkeiten in diesem Bereich entstehen, wenn der Auftragnehmer die Rechnung des Auftraggebers (Handwerker, Bauunternehmen, Architekt) nicht oder nicht in voller Höhe zahlt oder Abweichungen der Rechnungen von den ursprünglichen Angeboten.

Mängelstreitigkeiten

Bei einem Streit wegen Mängeln geht es regelmäßig um die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

Solche Streitigkeiten machen es häufig erforderlich, die verschiedensten Baubeteiligten in den Streit einzubeziehen, um deren Verantwortlichkeit für einen Mangel zu prüfen. Ein wichtiger Bereich bei Mängelstreitigkeiten ist dabei die Haftungsfrage der Beteiligten, insbesondere von Architekten, die häufig neben ausführenden Baufirmen oder Handwerkern in Anspruch genommen werden.

Vertragsprüfungen und Streitvermeidung

Um Streitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden, ist ein weiterer Tätigkeitsbereich die Beratung vor Vertragsabschluss. Hierdurch sollen die vertraglichen Bestimmungen auf den konkreten Fall und die besonderen Interessen der Beteiligten zugeschnitten werden.

Sonstige Streitigkeiten:

  • Probleme im Bereich der Bauverzögerung,
  • Behinderung bei der Bauausführung und Bedenkenanmeldung,
  • Abnahme und Teilabnahme,
  • Vertragsstrafen,
  • die Stellung und Verwertung von Sicherheiten,
  • ordentliche und außerordentliche Kündigung durch den Architekten, Auftraggeber oder Auftragnehmer und deren Rechtsfolgen.

Vertragsabwicklung

Bei gescheiterten Bauvorhaben stellt sich häufig die Frage, wie nunmehr die Verträge abgewickelt werden sollen. Diese Tätigkeit ist hochkompliziert und erfordert eine sehr genaue Prüfung der konkreten Umstände (Sach- und Rechtslage).

Dabei entwickeln wir zusammen mit unserem Mandanten die für ihn richtige Strategie, um das gescheiterte Bauvorhaben abzuschließen.

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