Über uns
Die Rechtsanwaltskanzlei Förste besteht bereits seit dem Jahr 1982. Unsere Sozietät Rechtsanwälte Claudia Förste & Uwe Förste gründeten wir im Jahr 1991.
Seit Jahren sind wir mit den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Sozialrecht, die gleichzeitig unsere Tätigkeitsschwerpunkte und Interessengebiete darstellen, befasst. Unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit beschränkt sich jedoch nicht auf die genannten Rechtsgebiete, sondern geht darüber hinaus.