—öffnet wieder Mo 08:00
Über uns
Im Oktober 2012 nahm die Kanzlei ihren Betrieb auf unter der Bezeichnung, wie heute, Rechtsanwälte Koch und Langhorst. Frau Rechtsanwältin Koch bearbeitet in der Kanzlei insbesondere erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten. Rechtsanwalt Langhorst, Fachanwalt für Strafrecht seit 2006 und seit 2018 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht, legt seinen Schwerpunkt auf die Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten und verkehrsrechtlichen Mandaten, wie Unfallschäden, Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie Abwehr von Bußgeldern und selbstverständlich das Recht der Fahrerlaubnis, sogenanntes Führerscheinrecht. Auch andere rechtliche Bereiche wie dem Mietrecht bzw. dem Individualarbeitsrecht, der Beratung von Firmen, der Gestaltung von Verträgen sowie der Beratung im Hinblick auf Unternehmensverträge, Unternehmensabwicklungen sowie Unternehmensverschmelzungen sind den Anwälten nicht fremd. Hierzu gehört auch die Betreuung durch Rechtsanwalt Langhorst in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuerstrafrechts sowie der weiteren strafrechtlichen Belange von Unternehmen. Im Jahre 2022 hat Rechtsanwalt Langhorst eine Zusatzqualifikation erworben und kann als zertifizierter Verkehrspädagoge in dem Bereich des Führerscheinrechtes auch zur Fragen der MPU Auskunft erteilen.
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