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Über uns
Betreuung vor Ort Die Kanzlei Springer • Obinger & Collegen ist eine im Wesentlichen zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit fünf Rechtsanwälten und Fachanwälten. Zu den Tätigkeitsfeldern gehört beispielsweise das Arbeitsrecht, das Arzthaftungsrecht, das Erb- und Familienrecht, das Inkasso oder das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Hier bietet es sich oft auch an, in einem Mediationsverfahren einvernehmliche Lösungen zu suchen. Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Versicherungsrecht und dem Verkehrsrecht, also in der Abwicklung von Versicherungsfällen aller Sparten sowie von Verkehrsunfällen. Rechtliche Vertretung Wir eröffnen dem Mandanten die Möglichkeit, umfassenden und kompetenten Rechtsbeistand aus einer Hand zu erhalten. Wenn nötig, werden für den Mandanten zusätzlich Informationen eingeholt - sei es in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder einem fachspezifischen Sachverständigen. Im Ergebnis können wir so unseren Mandanten qualitativ hochwertig und umfassend beraten und vertreten! Unsere Kanzlei ist Mitglied im Verband "Eurojuris" (http://www.eurojuris.de/). Dieser Verband stellt ein bundesweites Netzwerk von qualifizierten Rechtsanwaltskanzleien zur Verfügung, die eng zusammenarbeiten. Innerhalb des Verbandes besteht die Möglichkeit, beispielsweise auf internationales Recht spezialisierte Kollegen bei der Bearbeitung eines Mandates hinzuzuziehen. Jede Eurojuris-Mitgliedskanzlei verfügt über die Möglichkeit, schnell einen mit den Verhältnissen vor Ort - etwa am Unfallort - vertrauten Kollegen zu kontaktieren. Dies funktioniert sogar europaweit, da es in allen europäischen Ländern entsprechende Verbände oder zumindest Vertragspartner gibt. Mediation ist selbst bestimmte Konfliktlösung Wir bieten Mediatonsverfahren an. Die Mediation dient dazu, ohne enge gesetzliche Vorgaben Lösungen zu finden, bei denen alle Beteiligten gewinnen. Eine Mediation folgt einem nur in Grundzügen vorgegebenen strukturierten Verfahren statt einer gesetzlich vorgeschriebenen Prozessordnung. Viele Einzelheiten des Verfahrens werden von den Beteiligten nach ihren Bedürfnissen inhaltlich selbst bestimmt und vom Mediator umgesetzt. Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, zunächst die strittigen Themen genau zu bestimmen und sodann die dahinter stehenden Interessen und Bedürfnisse zu ermitteln. Auf diese Weise kann dann eine Lösung gefunden werden, welche idealerweise sämtliche Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt. Mediationsverfahren bieten schon im Anfangsstadium eines Konfliktes die Möglichkeit, das Konfliktpotenzial zu erkennen und den Konflikt einzudämmen. Eine Mediation kann aber auch in einem eskalierten Konflikt während eines laufenden Prozesses durchgeführt werden. Zu diesem Zweck können gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht werden, ohne dass die Parteien des Verfahrens hierdurch einen Nachteil erleiden würden.
Weiterführende Information
Schwerpunkte und Leistungen
Aufhebungsvertrag
Bußgeldbescheid
Kündigung
Patientenverfügung
Scheidungsrecht
Sorgerecht
Testament
Umgangsrecht
Unfallrecht