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Über uns
Das landwirtschaftliche Erbrecht mit den Besonderheiten der Höfeordnung bildet einen der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von RA Knoll. In diesem speziellen Rechtsgebiet kommen ihm neben seiner praktischen Erfahrung die im Rahmen der Fachanwaltslehrgänge für Agrar- und Erbrecht erworbenen Kenntnisse zugute.
Neben den Mandaten im Bereich des allgemeinen Höferechts berät und vertritt Rechtsanwalt Knoll seine Mandanten besonders bei rechtlichen Schwierigkeiten auf den Gebieten der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie im Bereich Agrarrecht bei landpachtrechtlichen und baurechtlichen Fragen.