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Über uns
Rechtsanwalt Barthel wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund entsprechender praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen . Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung der Mandanten im Ehe- und Familienrecht. Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung der Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten, darüber hinaus Mandate aus dem Arbeitsrecht sowie dem Verkehrsrecht. Darüber hinaus berät und vertritt die Kanzlei mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende sowie Freiberufler und Selbständige , insbesondere auf dem Gebiet des Forderungseinzugs und im Arbeitsrecht .
Schwerpunkte und Leistungen
Ehevertrag
Scheidung
Sorgerecht
Testament
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Rechtsanwalt