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Über uns
Randolf Kluge Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im arbeitsrechtlichen Bereich vor allem in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Kündigungen, Lohn- und weiteren Vergütungsansprüchen sowie anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ergänzt wird dieses Tätigkeitsfeld um sozialrechtliche Ansprüche. Im Baurecht vertritt Herr Rechtsanwalt Kluge Bauherren und Bauunternehmen im Werkvertragsrecht nach BGB und VOB sowie HOAI, insbesondere bei vertraglichen Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern bzw. Verpächtern und Pächtern bei Miet- und Pachtforderungen, Kündigungen und weiteren mietrechtlichen Problemen. Weitere zivilrechtliche Streitigkeiten, wie z. B. Ansprüche aus Verkehrsunfällen, Unterlassungsansprüche, aus Kaufvertrag sowie Allgemeine Vertragsbedingungen runden die Tätigkeit des Rechtsanwalt Kluge ab.
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