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Über uns
Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Engelmann seit 2001 und seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Regelmäßig nimmt er an Fortbildungen, weit über das von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben Maß hinaus teil, um sein Wissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Rechtsanwalt Engelmann berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts, mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht - Familienrecht - Erbrecht - Vereinsrecht - Verkehrsrecht - Mietrecht u.v.m. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Schwerpunkte und Leistungen
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht