Termine nach Vereinbarung
Leistungen
Rechtsanwalt Arne Hartmann bietet Ihnen anwaltliche Leistungen im Erbrecht, Stiftungsrecht sowie Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht an. Die Betreuung umfasst sowohl die interne Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegen Dritte.
Vor dem Todesfall stehen gestaltende Aspekte bei der Beratung im Vordergrund:
- Errichtung von Testament und Erbvertrag
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Optimierung bei Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Gründung einer Stiftung
- Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Nach dem Todesfall geht es häufig nicht nur um eine Beratung, sondern auch um die Vertretung der Interessen des Auftraggebers gegen Dritte:
- Durchsetzung von Ansprüchen bei unklare Erbfolge
- Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- Übernahme einer Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung
- Verhinderung der ungewollten Erbenhaftung
Das Erbrecht kann auch nur Anlass eines Verfahrens sein, es bestehen Überschneidungen beispielsweise zum Familienrecht, Immobiliarsachenrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Miet- und WEG-Recht, zum allgemeinen Schuldrecht und zum Zwangsvollstreckungsrecht sowie Prozessrecht (ZPO und FamFG). Selbstverständlich berät und vertritt Rechtsanwalt Arne Hartmann Sie auch bei Verfahren, die schwerpunktmäßig Fragen zu diesen angrenzenden Rechtsgebieten zum Gegenstand haben.
Rechtsanwalt Arne Hartmann freut sich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
- Unternehmensdetails:
- Gründungsjahr2015
- MitgliedschaftenExpertenring Erbrecht & Vermögensübergabe e.V.