Über uns
Neben dem Gesellschaftsrecht und dem Erbrecht ist ein besonderer Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei das Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht. Aufgrund unserer Kompetenz dürfen wir Kommunen, Bauträgergesellschaften, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vertreten.