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Über uns
Der Schuldner ist sowenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig ist.
Ich bin Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Die Restschuldbefreiung in drei Jahren für die Einzelperson, die Durchführung eines Insolvenzplans zur schnelleren Entschuldung oder auch die Abwehr von Geschäftsführer-Haftungsansprüche der Insolvenzverwaltung sind die Schwerpunkte meiner Tätigkeit. In der Privatinsolvenz oder der Regelinsolvenz, in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung oder mit Hilfe einer gerichtlichen Restrukturierung. Seit mehr als 20 Jahre in persönlicher Betreuung.
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