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Wilde Karl-Heinz

Rechtsanwälte, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

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Über uns

Unser Kanzleiprofil Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Wir sind als Rechtsanwälte zugelassen. Herr Klaus-Dieter Wilde ist darüber hinaus zum Notar bestellt. Herr Karl-Heinz Wilde ist aus Altersgründen nicht mehr zum Notar bestellt. Er führt als Zusatz zu seiner Berufsbezeichnung den Titel Notar a.D. Der Grundstein unserer Sozietät wurde im Jahre 1950 von unserem Seniorsozius Rechtsanwalt und Notar Gustav Wilde gelegt. Seither hat sich unsere Kanzlei zu einem modernen und zukunftsorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Die individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten steht für uns im Vordergrund. Sie ist die Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und hebt uns von der auch in unserem Berufsbild immer stärker werdenden Anonymisierung ab. Unser Mandantenkreis besteht aus mittelständischen Unternehmen wie auch aus Privatpersonen. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten mit Kompetenz und langjähriger Berufserfahrung.

Schwerpunkte und Leistungen

Ehescheidung
Erbauseinandersetzung
Erbengemeinschaft
Erbschaft
Erbschaftssteuer

Weitere Firmeninfos

  • Zahlungsarten
    • Rechnung
    • Bar
    • Vorkasse
    • Electronic Cash

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