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Über uns
Reinigungskraft Dresden gesucht? Reinigungskraft Dresden präsentiert: Reinigung von Haushalt, Gewerberäumen & Appartements Haushaltsnahe Dienstleistungen im Allgemeinen Hausmeistertätigkeiten Gartenarbeiten Ein einziger Ansprechpartner für alles! Ganz gleich was Sie gereinigt haben möchten: Ihr Haus, Ihre Wohnung oder das Büro. Selbst Ihre Ferienwohnung reinigen wir gründlich und schnell. Unsere Dienstleistung erweitern wir gern für Sie um den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Doch auch für Hausmeisterdienste können Sie unsere Fachkräfte entsprechend buchen! Unsere Mitarbeiter freuen sich ebenso, Sie bei diversen Gartenarbeiten zu unterstützen. Wählen Sie Ihre gesuchte Leistung aus und schicken Sie uns die notwendigen Informationen. Wir rufen Sie dann zeitnah zurück und besprechen Ihr kostenfreies Angebot! Wir freuen uns auf Sie. Übrigens, wussten Sie schon: Seit 2011 haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen wie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Sprechen Sie uns gern darauf an und sparen Sie auch noch zusätzlich Steuern! Auch gut zu wissen: Sie können unsere Leistungen gegebenenfalls über Ihre Krankenkasse als niederschwellige Entlastungsdienstleistung abrechnen. Wir beraten Sie gern dazu! Ihre Vorteile auf einen Blick: Dienstleistung nach Wunschtermin Ihre Reinigungskraft Dresden ist zur Stelle, wann immer und wo Sie unsere Dienstleistung benötigen. Geben Sie einfach Ihren Wunschtermin an! Keine versteckten Kosten Das Material wird Ihnen gestellt (wenn gewünscht) - Die Kosten dafür, Fahrtkosten und Kosten für die evtl. benötigten Mittel sind (wenn gewünscht) im Angebot enthalten. Auch einmalig & zeitnah einsetzbar Für Sie schnell und flexibel einsetzbar. Da wir recht zeitnah agieren können, sind wir für Sie auch gern Ansprechpartner für einmalige Aufträge. Unverbindliches, kostenloses Angebot Ein Angebot, das für Sie nicht nur kostenlos, sondern auch unverbindlich ist, wird nach Ihren Wünschen & Vorgaben gefertigt. Steuerlich absetzbar Als Privatperson können Sie bis zu 20 % vom Lohn für haushaltsnahe Dienstleistung bei Ihrer Steuererklärung geltend machen! Vielzahl an Erfahrungen Aufgrund der Vielzahl an langer Erfahrung sind wir für Sie mit höchster Effizienz und Professionalität im Einsatz
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