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Über uns
Was macht ein Rentenberater? Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten für das Sozialrecht, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - in eigener Kanzlei gegen Honorar, bzw. aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig sind. Ihre Zulassung erhalten Sie durch den Landesgerichtspräsidenten nach Überprüfung der Eignung. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern im Sinne des Mandanten, werden bei der Beschaffung von Unterlagen tätig und stellen Anträge auf Sozialleistungen. Falls erforderlich führen sie auch Rechtsmittelverfahren (Widersprüche, Klagen, Berufung) gegen die Versicherungsträger durch.