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Über uns
Schallgutachten / Lärmgutachten für Ihren Bauantrag und im Rahmen von Bauleitplanung: Industrie- und Gewerbeanlagen nach TA Lärm; Verkehrslärm nach 16. BImSchV; Windenergieanlagen nach Interimsverfahren DIN 9613; Sportanlagen nach 18. BImSchV; Freizeitanlagen nach LAI-Freizeitlärmerlass; Außengastronomie nach LAI-Freizeitlärmerlass; Schießanlagen unter Kaliber 20 mm nach VDI 3745; Städtebauliche Planung nach DIN 18005; Lärmminderungskonzepte nach DIN 4109; Lärm-Kontingentierung nach DIN 4569; Messungen nach DIN 45641. Gefährdungsbeurteilungen nach LärmVibrationsArbSchV (Lärmkataster).
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