Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Guntermann

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Über uns

Wir führen als GTÜ-Prüfstelle die Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO durch, vergeben H-Kennzeichen an Oldtimer und seit kurzem sogar Vollgutachten gemäß § 21 StVZO - diese benötigen Sie beispielsweise für die Zulassung von Fahrzeugen, die importiert werden, oder mehr als sieben Jahre stillgelegt waren. Zusätzlich führen wir Einzelabnahmen nach § 19.2 StVZO durch. Diese benötigen Sie für Bauteile, die nicht für bestimmte Fahrzeuge genehmigt sind. Im Bereich Unfallschadengutachten übernehmen wir unter anderem die Schadenanalyse, Kaufberatung, Oldtimerbegutachtung und Erstellung von Wertgutachten. Besuchen Sie uns jederzeit zu den obigen Öffnungszeiten, ein Termin ist nicht nötig.

Schwerpunkte und Leistungen

Oldtimer
Unfallgutachten

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