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Über uns
Wird ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verursachten Unfall beschädigt, sollte regelmäßig ein Haftpflichtschaden-Gutachten erstellt werden. Dabei wird das Fahrzeug durch uns eingehend überprüft, der Schaden festgestellt, dokumentiert und die voraussichtlichen Reparaturkosten kalkuliert. Außerdem wird bei größeren Schäden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ermittelt um festzustellen, ob sich eine Reparatur lohnt. Falls Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, kann auch eine Abrechnung des Schadens auf Basis der ermittelten Werte erfolgen. Im Reparaturfall dient das Gutachten der Dokumentation des Schadens vor der Reparatur, die auch bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeugs wichtig ist. Außerdem wird festgestellt, ob durch den Unfallschaden auch eine sog. merkantile Wertminderung am Fahrzeug eingetreten ist, die auch durch den Unfallverursacher entschädigt werden muss.
Schwerpunkte und Leistungen
AU
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