—noch 2 Std. 9 Min.
06232 6912185
Über uns
Ich sehe mich verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers - außer bei Schäden unter 700 Euro. Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.
Vielleicht auch für Sie interessant
Weitere gut bewertete Unternehmen für Sachverständige
Sachverständiger in der Region
- Sachverständiger in Mannheim
- Sachverständiger in Ludwigshafen am Rhein
- Sachverständiger in Heidelberg
- Sachverständiger in Schwetzingen
- Sachverständiger in Wiesloch
- Sachverständiger in Hockenheim
- Sachverständiger in Leimen in Baden
- Sachverständiger in Neustadt an der Weinstrasse
- Sachverständiger in Germersheim
- Sachverständiger in Eppelheim in Baden
- Sachverständiger in Plankstadt
- Sachverständiger in Oftersheim
- Sachverständiger in Walldorf in Baden
- Sachverständiger in Ketsch am Rhein
- Sachverständiger in Sankt Leon Rot
- Sachverständiger in Schifferstadt
- Sachverständiger in Graben Neudorf
- Sachverständiger in Deidesheim
- Sachverständiger in Mutterstadt
- Sachverständiger in Bad Schönborn