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Über uns
Für die Bekämpfung von Bienen-, Hummeln- bzw. Hornissennestern ist im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung zur Bekämpfung, durch die zuständige Naturschutzbehörde, einzuholen. Sobald diese vorliegt dürfen wir als Schädlingebekämpfer tätig werden.
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