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Leistungen
Unsere Aufgabe ist es:
Sie professionell aus dieser Schuldenspirale/Schuldenfalle zu befreien und Ihnen zur Seite stehen.
Es sind mehr als 3,7 Millionen Deutsche Haushalte überschuldet, d.h. Ihr Einkommen reicht nicht um Ihre alltäglichen Kosten zu decken, zudem sinken auch die Arbeitslöhne. Wer seine Kosten hier nicht im Griff hat, der wird selbst ein Bestandteil der Schuldenspirale.
Mit einem professionellen Team sind Sie gut Aufgehoben. Denn unsere Aufgabe ist mit von uns beauftragten Anwälten Sie professionell zu unterstützen und beraten. Dazu bringen Sie uns einfach alle Ihre Gläubiger Unterlagen mit wie z.B.:
- Kreditverträge
- Rechnungen
- Mahnungen
- Inkasso Schreiben
- Gericht Schreiben
Zusammen werden wir mit Ihnen Ihre Unterlagen sortieren, damit wir uns den ersten Einblick verschaffen können. Zudem werden Ihre Daten und die ganzen Gläubiger mit Ihren Forderungen bei uns im System erfasst. Jetzt wird Ihre Situation Analysiert und bewertet, damit wir Ihnen die optimale Lösung vorschlagen können.
Zuerst werden wir einen Außergerichtlichen Einigungsversuch mit einen Schuldenbereinigungsplan inkl. Quotenaufstellung vornehmen in dem wir Ihre Gläubiger nach Ihre wirtschaftliche Situation und Lage eine optimale Finanzlösung (Ratenzahlung oder Einmalzahlung) vorschlagen werden. Stimmen Ihre Gläubiger unseren Vorschlag zu, so haben wir uns professionell einigen können.
Sollten nicht alle Gläubiger zustimmen, geht es mit dem gerichtlichen Einigungsversuch weiter. Es wird erst mal nachgeprüft, ob Kopf und Summenmehrheit erreicht wurde. Wenn es der Fall seien sollte, dann kann das Gericht die fehlenden stimmen ersetzen. Scheitert auch das gerichtliche Einigungsverfahren, so ist das Insolvenzverfahren nun mit dem vereinfachten Insolvenzverfahren fortzusetzen.
Der Gesetzgeber hat das Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen um hochverschuldete Menschen einen Neuanfang zu ermöglichen. Nun beginnt gemäß dem gestellten Eröffnungsantrag das vereinfachte Insolvenzverfahren, dieses später zur Restschuldbefreiung führen soll. Das Insolvenzgericht wird zunächst zu Verfahrensbeginn prüfen, wie die weiteren Kosten für das Gericht gedeckt sind. Hierzu stellen wir, wenn keine Geldmittel für das Verfahren zurückgelegt worden sind, vorher schon eine Verfahrenskostenstundung.
Nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Jetzt beginnt die 6 jährige Wohlverhaltensphase die nach Abschluss zur Restschuldbefreiung führen soll. Den sogenannten Schlussverteilungstermin.
In der Wohlverhaltensphase hat der Treuhänder/Insolvenzverwalter die Aufgabe, den pfändbaren Betrag auf ein Treuhandskonto zu sammeln und gemäß dem beschlossenen Verteilungsplan auf die Gläubiger aufzuteilen. Seine Vergütung sowie seine Auslagen behält er von den abgetretenen Beträgen in der entsprechenden höhe ein.
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