Leistungen
S c h u l d n e r b e r a t u n g
- staatlich anerkannt - geeignete Stelle nach § 305 InsO
Schulden?
- Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?
- Sie wissen nicht mehr wie Sie die Raten bezahlen sollen?
- Ihnen bleibt nichts mehr zum Leben?
- Mahnungen häufen sich?
- Es drohen Pfändungen oder der Gerichtsvollzieher?
Wir helfen!
Als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle bieten wir Ihnen schnelle und kompetente Hilfe ohne Wartezeiten!
- Sicherung Ihres unpfändbaren Einkommens
- Hilfe bei Pfändungen und Zwangsvollstreckung
- Verhandlung mit Ihren Gläubigern
- Schuldenregulierung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen
- Sichere Entschuldung
Eine kostenlose Ersteinschätzung oder einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Rufnummer:
06047 - 98 97 04 0
Sie sind nicht allein!
Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 10 Prozent der erwachsenen Bevölkerung überschuldet. Gründe gibt es viele:
- Der Verlust des regelmäßigen Einkommens
- entzweite Partnerschaften
- Erkrankungen
- neue Unterhaltsverpflichtungen
- die Aufnahme zu vieler Kredite.
Scheuen Sie sich daher nicht, rechtzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen!
Unsere Leistungen für Privatpersonen
- Wir suchen die für Sie richtige Entschuldungsstrategie und beraten ausführlich zu sämtlichen Wegen aus der Überschuldung.
- Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über Stundungsvereinbarungen, Einmalzahlungs- oder Ratenvergleiche.
- Wir regeln einen Vergleich bzw. einen außergerichtlichen Einigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung mit Ihren Gläubigern.
- Im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs erstellen wir die notwendige Bescheinigung und unterstützen Sie beim Insolvenzantrag.
- Wir unterstützen Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder bei der Umsetzung eines außergerichtlichen Vergleichs und sichern so den Weg zur Restschuldbefreiung oder zum Forderungserlass.
- Wir unterstützen Sie bei Ihrer Haushaltsplanung und bei der Erschließung weiterer Hilfen.
- Wir beraten Sie zum Pfändungsschutzkonto und stellen P-Konto-Bescheinigungen aus.