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Über uns
Asbesthaltige Gefahrstoffe im Bausektor sind ein häufig unterschätztes aber vor allem nicht bekanntes Problem hinsichtlich frühzeitiger Erkennung, Umgang und Entsorgung. Jeglicher Umgang mit Asbest, sei es auch noch so temporär und unregelmäßig, bedarf einer staatlich anerkannten Asbest Sachkunde gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 519 (TRGS 519). Wir bieten Ihnen mit unseren Asbest Lehrgängen gemäß TRGS 519 einen einfachen und kostengünstigen Weg, Sie und Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. Erwerben Sie den großen oder den kleinen Asbestschein gemäß TRGS 519 und suchen Sie einen passenden Lehrgangstermin in Ihrer Region. Unkompliziert bei Ihrem Spezialisten in Sachen Asbest.
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