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Über uns
Lagereinrichtung/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen nach Paragraph 10 Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15365 legt den Ablauf der Kontrolle von Lagereinrichtung/Regalen fest.Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Inspektionen vor, die mindestens alle 12 Monate von fachkundigen Regalinspekteuren nach DIN EN 15635 durchgeführt werden müssen. Auf Wunsch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für die Prüfung oder Instandsetzung Ihrer Regalanlagen sowie für anstehende Reparaturen.Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne Unterlagen und Beratung für Neuplanungen an.
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