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Wir prüfen Ihre Rechnungen und Bescheide mit Geld zurück Garantie!
Wir haben professionelle Prüfer: Staatl. geprüfte Rechnungsprüfer, Staatl. geprüfte Rentenberater,
Spezialisten für die Berechnung von ALG 1 und ALG 2, Rechtsanwälte,
Sie haben kein Risiko! Sollten wir Ihnen nicht mehr Geld einbringen, bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Aktuelles
RENTENBESCHEID
Wie eben auf SAT1 zu sehen war hat die Stiftung Warentest bei der Bundesversicherungsanstalt die Rentenberater ausführlich getestet.
Das Ergebnis war mehr als niederschmetternd!
Der Bürger hat gesetzlichen Anspruch auf Auskunft bei der Bundesversicherungsanstalt. Die Stiftung Warentest hat nun Stichproben gemacht und ca. 20 Beratungsstellen getestet.
Einige der Berater hatten keinen blassen Schimmer als die Nachfrage zur Besteuerung der Rente kam oder gaben falsche Auskunft. Ebenso konnten einige nicht den Unterschied zwischen Rürup und Riester Rente erklären.
Auch bei der Nachfrage zum Rentensplitting gab es keinen umfassenden richtigen Auskünften.
Die Stiftung Warentest empfiehlt allen die sich Rat bei der Bundesversicherungsanstalt holen, das Gespräch zu protokollieren und unterschreiben zu lassen, um bei Falschberatung dies auch nachweisen zu können.
Vermögensschaden in Höhe von 69.822,40 EURO ...
Dieser Schaden wäre Frau Zehe entstanden, wenn ihr damaliger Rentenbescheid auf Hinterbliebenenrente nicht geprüft worden wäre.
Die Dokumentation des fiktiven Schadensverlaufs finden Sie hier
Leider gibt es zu den absoluten Zahlen "fehlerhafter Rentenbescheide" keine öffentlich
zugänglichen Statistiken!
Dass fehlerhafte Rentenbescheide keine Ausnahmen sind, bestätigt der unabhängige Rentenexperte Rolf Ponzelet (ehemaliger Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e. V.).
Herr Ponzelet sagt: "Nach meinen beruflichen Erfahrungen ist zirka jeder dritte Rentenbescheid, der auf meinem Tisch landet, fehlerhaft.
Es ist daher unbedingt erforderlich, jeden Rentenbescheid intensiv zu prüfen."
Herr Ponzelet führt weiter aus: "Fast die Hälfte aller Widerspruchsverfahren endet zugunsten der Versicherten. Rund ein Drittel der Bescheide werden hierbei bereits von der Verwaltung geändert, ohne dass ein Widerspruchsausschuss tagt. Vom Rest gehen viele Verfahren zu den Sozialgerichten, sodass die Gesamtzahl der erfolgreichen Widersprüche mit zirka 50% geschätzt werden kann."
Team
Frau Schröder (dipl. Wirtschaftsjuristin)
Frau Dannhauer (staatl. geptüfte Rechnungsprüferin)
Herr Bartels (Rechtsanwalt)
Herr Schmidt (Vertriebsleiter)
Herr Dr. Henning (dipl. Betriebswirt)
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Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
-
Zahlungsarten
- Visa
- Mastercard
- American Express
- EC-Card
- Electronic Cash
- Geldkarte
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformGmbH
- EigentümerChristine Rostin
- GeschäftsführerBetrice Lange
- Gründungsjahr2008
- Mitarbeiter6
- KooperationenRA Dr. Henning Bartels
- MitgliedschaftenIHK