—noch 41 Min.
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarunbg
030 3622024
Über uns
Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten. Sie müssen daher Mitglied bei uns werden und zahlen einen konstanten Beitrag, egal wieviel Tätigkeiten bei Ihnen erforderlich sind. Wenn Sie uns nicht mehr benötigen, kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Wir beraten Mitglieder bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse des § 4 Ziff. 11 StBerG - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Pension - Einkünfte aus Renten - Einkünfte aus Unterhaltsleistung - Einkünfte aus Kapitalvermögen und - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ... die Zinseinnahmen und Mieteinnahmen dürfen bei ... Einzelveranlagung € 13000,- und bei Zusammenveranlagung € 26000,- ... nicht übersteigen - Berechnung des Ergebnisses - Prüfung des Steuerbescheids - Einspruch beim Finanzamt - Klage beim Finanzgericht Lohnsteuerermäßigung Kindergeldangelegenheiten - Antrag - Einsprüche bei der Familienkasse - Klage beim Finanzgericht Riester-Rente Beratung zur Wahl der Steuerklasse
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!
Schwerpunkte und Leistungen
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