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Über uns
Das Steuerbüro Werner Roer Steuerbevollmächtigter in Büsingen am Hochrhein ist der ideale Ansprechpartner für Grenzgänger zur Schweiz und ihre steuer- lichen Fragen. Da Büsingen eine deutsche Enklavein der Schweiz ist, befindet man sich dort auf deutschem Hoheitsgebiet, aber im Schweizer Wirtschaftsraum. Daher gilt das deutsche Einkommensteuerrecht, aber das Schweizer Umsatzsteuerrecht. Aufgrund der besonderen geografischen Lage beschäftigt Werner Roer sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Grenzgänger zur Schweiz, berät jedoch nur nach deutschem Steuerrecht. Die seit 2018 für viele deutsche Unternehmen erstmals notwendige Schweizer Umsatzsteuererklärung kann er jedoch, dank seiner Schweizer Domiziladresse, übernehmen. Die Leistungen im Überblick: Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Domiziladresse MWSt Schweiz.
Schwerpunkte und Leistungen
Einkommensteuererklärung