Über uns
Rechtsanwalt Torsten Kauer ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine Betätigung umfasst insbesondere die Verteidigung in Strafsachen sowohl vor Gericht als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die hierbei gewonnene Erfahrung ist zugleich bei ggf. erfolgenden Vertretungen von Geschädigten einer Straftat von Nutzen.
Soweit erforderlich erstreckt sich die Betätigung u.a. auch auf das Verwaltungsrecht (z.B. bei einer per Bescheid angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung) oder auf das Zivilrecht, nämlich z.B. bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
In Bußgeldsachen bemisst sich das Tätigkeitsfeld über häufig vorkommende Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus bis hin zu ganz speziellen Bußgeldtatbeständen.
Erfolgreiche Vertretungen erfolgten durch Rechtsanwalt Kauer aber u.a. auch im Verkehrsverwaltungsrecht (Stichwort MPU, Eignung zum Führen von Kfz), Mietrecht oder z.B. im Arbeitsrecht.