Leistungen
Erstberatung - 50,00 EUR
Guter Rat muss nicht teuer sein!
Wir wollen nicht, dass Sie aus Angst vor scheinbar nicht überschaubaren Kosten wichtige Termine oder Fristen versäumen oder im Extremfall vollständig auf Ihr Recht verzichten. Daher bieten wir Ihnen eine Erstberatung zum Pauschalpreis von 50,00 Euro inklusive Umsatzsteuer an. Dies umfasst die Sichtung mitgebrachter Unterlagen sowie eine persönliche Beratung von ca. 45 Minuten Länge. Diese Beratung kann auf Wunsch auch gerne telefonisch erfolgen.
Im Anschluss hieran können Sie frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie uns beauftragen wollen. Selbstverständlich wird die bezahlte Erstberatungspauschale bei Mandatserteilung auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet. Wir bitten um Verständnis, dass der Betrag von 50,00 Euro vorab zu überweisen bzw. in den Kanzleiräumen in bar zu entrichten ist.
Akteneinsicht - 65,00 EUR
Wozu Akteneinsicht?
In Straf- und Bußgeldsachen ist die Kenntnis des Akteninhalts unerlässlich für eine sinnvolle Verteidigungsstrategie. Oftmals finden sich in der Akte die Antworten auf die Fragen, die sich ein Beschuldigter stellt. Bsp.: Wieso bin ich überhaupt beschuldigt? Von wem? Was sagt ein bestimmter Zeuge zu der Sache? Wie verhält sich die Spurenlage?
Die Akteneinsicht erhält aber nur ein Rechtsanwalt.
Was kostet das?
Wir bieten Ihnen den Blick in die Akten zum Festpreis an. Für EUR 65,00 inklusive Umsatzsteuer fordern für Sie die Akten an und stellen Sie Ihnen zur Verfügung. Hinzu kommen noch etwaige Scan- oder Kopierkosten, die je nach Anzahl der Aktenblätter varieren. Pro gescannte oder kopierte Seite berechnen wir EUR 0,20.
Wenn Ihnen die Kenntnis des Akteninhalts reicht, so kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Das Mandat wird nach erfolgter Akteneinsicht niedergelegt. Wünschen Sie anschließend eine Verteidigung durch uns, so rechnen wir die angefallenen Kosten selbstverständlich auf das Honorar an.
Was muss ich tun?
Wenn Sie unsere Akteneinsicht zum Festpreis wahrnehmen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte. Nennen Sie uns Ihren Namen und bezeichnen Sie das Verfahren, um das es geht. Idealerweise haben Sie ein Aktenzeichen, es genügt aber auch der Tatvorwurf und die ermittelnde Stelle (zumeist Staatsanwaltschaft oder Polizei). Sie erhalten dann von uns eine Vollmacht. Diese benötigen wir im Original unterzeichnet zurück. Nur mit einer solchen Vollmacht können wir für Sie Akteneinsicht nehmen. Sobald die Akten da sind, erhalten Sie von uns Nachricht. Dann vereinbaren wir entweder einen Termin oder stellen Ihnen den Akteninhalt per Post, E-Mail oder anderem Wege zur Verfügung.
Team
Dr. Christian Höll
Rechtsanwalt Dr. Christian Höll wurde 1980 in Iserlohn geboren. Nach dem Studium und dem Referendariat in Münster arbeitete er zunächst bei einer der größten deutschen Steuerrechtskanzleien in Bonn. Anschließend promovierte er zu einem steuerstrafrechtlichen Thema und arbeitete nebenher als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Nach Fertigstellung der Doktorarbeit war er dann bei einer Kanzlei in München vor allem im Bereich des Steuerstrafrechts und Steuerstreits tätig. Rechtsanwalt Dr. Christian Höll hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert.
Schwerpunkte
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Carla Kutzer
Rechtsanwältin Carla Kutzer wurde 1983 in Erlangen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität absolvierte sie ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Im Anschluss war sie als Sachgebietsleiterin einer Strafsachen- und Bußgeldstelle der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) tätig. In dieser Funktion führte sie nicht nur zahlreiche Steuer(straf)verfahren, sondern begleitete auch Verfahren aus den Bereichen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Schwerpunkte
- Mietrecht
- Zivilrecht
- Zollrecht
Über Uns
Jeder Fall ist anders, wir sind es auch!
Als junge Kanzlei beraten wir Sie persönlich, individuell und umfassend.
Kompetenz
Fachwissen ist Grundlage von Vertrauen! Wir wissen, dass Sie uns mit einem Vertrauensvorschuss begegnen. Die Anwälte unserer Kanzlei gehören zur Spitzengruppe ihrer Abschlussjahrgänge ausgewiesen durch Prädikatsexamina. Durch verschiedene Fachanwaltslehrgänge wurden vertiefte Kenntnisse erlangt. Fortbildungen werden regelmäßig wahrgenommen. Damit bleiben wir auf einem konstant hohen Wissensstand. Für Spezialprobleme haben wir Kooperationspartner.
Effektivität
Wir wollen gewinnen! Aber nicht um jeden Preis – daher sind auch Ihre wirtschaftlichen Interessen Teil unserer Beratung. Wir geben Ihnen stets eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. So können Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen abwägen.
Transparenz
Rechtliche Fragestellungen sind kompliziert, unsere Antworten sind es nicht! Wir sprechen Ihre Sprache und verstecken uns nicht hinter juristischen Fachbegriffen.
Direkter Kontakt
Wir sind für Sie da! Dies bedeutet für uns, dass wir persönlich für Sie erreichbar sind. Gespräche nehmen wir direkt entgegen. Warteschleifen gibt es bei uns nicht. Bei kollidierenden Terminen rufen wir Sie noch am selben Tag zurück. Besprechungstermine werden zeitnah vergeben. In dringenden Fällen spätestens innerhalb der nächsten zwei Tage. Falls es die Sache erfordert, auch am Wochenende.