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Neubarth Richard

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Über uns

"Die Mühlen der Strafjustiz mahlen langsam, aber beständig. Deutschland ist ein Rechtsstaat, ein Staat, in dem jeder Bürger durch seine persönlichen Rechte geschützt wird. Sind Ihnen all diese Rechte bekannt? Können Sie also all diese Rechte im Falle einer Klage in Anspruch nehmen und nutzen? Egal, ob Sie sich selbst der juristischen Mittel bedienen, die Ihnen zustehen, oder ob Sie sich gegen eine Klage zur Wehr setzen müssen: Die Unterstützung eines Anwalts ist obligatorisch. Eine Privatperson kann sich im Dschungel aus Paragrafen nicht effektiv alleine orientieren. Ich, Richard Neubarth, bin zertifizierter Fachanwalt für Strafrecht und stehe Ihnen dabei zur Seite. Seit ich mich 2002 als selbstständiger Rechtsanwalt niedergelassen habe, habe ich mich auf Strafrecht spezialisiert. Die Zusatzqualifikation ""Fachanwalt für Strafrecht"" wurde mir dann im Jahre 2006 aufgrund meiner zahlreichen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Fachgebiet von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Auch wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, bin ich Ihr Ansprechpartner! Gerade in diesen Kategorien wie auch im Verkehrsrecht sind Zusammenstöße mit dem Gesetz oftmals unbeabsichtigt und schwer nachzuvollziehen. Ich stehe Ihnen zudem gerne in Fragen des Jugendstrafrechts, des Steuerstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Kapitalstrafrechts zur Verfügung. Auch hier ist es aufgrund der schwer zu durchschauenden Vorschriften und Gesetze beinahe unmöglich, ohne Rechtsanwalt weiterzukommen. In vielen Fällen kann der Tatvorwurf entkräftet, eine Verurteilung verhindert oder zumindest das Strafmaß drastisch gesenkt werden. Um mein hohes Niveau in Hinblick auf rechtlichen Beistand zu halten, bilde ich mich regelmäßig weiter."
Richard Neubarth: Ihr Partner für Rechtsfragen in Augsburg und Umgebung

Schwerpunkte und Leistungen

Betreuung
Betäubungsmittelstrafrecht
Ehescheidung
Jugendstrafrecht
Patientenverfügung
Pflichtteil
Sorgerecht
Testament
Trennung
Unterhalt
Verkehrsstrafrecht
Vorsorgevollmacht
Wirtschaftsstrafrecht
Zugewinn

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