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Über uns
Die Kosten für amtliche hoheitliche Vermessungen werden nach einer für alle Vermessungsstellen – behördlich oder freiberuflich – einheitlichen Kostenordnung abgerechnet und sind gleichermaßen gesetzlich bindend, so dass kein Preiswettbewerb, sondern nur ein Leistungswettbewerb möglich ist. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (GVOBl. Schl.-H., S. 60) in der z. Zt. gültigen Fassung und in Verbindung mit der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein. Die sonstigen Vermessungsleistungen basieren auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom (BGBl. I. S. 2732) in der jeweils gültigen Fassung. Auf der Basis der o. a. Gebührenverordnung können für die verschiedenen Vermessungsleistungen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Pauschalpreise festgelegt werden, die u. a. von der Größe der Vermessungsfläche, der Anzahl der Grenzpunkte, des Bodenwertes oder der Gebäudeherstellungskosten und des Zeitaufwandes, abhängig sind.
Weiterführende Information
Die Kosten für amtliche hoheitliche Vermessungen werden nach einer für alle Vermessungsstellen –...