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Immer wieder kündigen Versicherungsnehmer ihre
Lebensversicherung,
Um mit derselben monatlichen Sparleistung in andere Anlageformen
zu investieren. Kündigung selber einer Lebensversicherung und BV ist jedoch der
schlechteste Weg, den Sie
wählen, denn solch eine überstürzte Kündigung bringt nur einem etwas: Dem Anbieter,
von der Sie bei vorzeitiger Kündigung im Normalfall nicht einmal die Einzahlungen
in Ihre Lebensversicherung bekommen. Der wesentlich bessere und für Sie profitablere
Weg ist der Verkauf der Lebensversicherung. Wir helfen mit einem deutslandweitem
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Dienstleistung
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Kunden
Immer wieder kündigen Versicherungsnehmer ihre
Lebensversicherung und Bausparvertrag, um mit derselben monatlichen Sparleistung in andere Anlageformen
zu investieren.
Die Kündigung selber dieser Sparform ist jedoch der schlechteste Weg, den Sie
wählen können, denn solch eine überstürzte Kündigung bringt nur einem etwas:
Der Versicherung und dem Bausparanbieter von der Sie bei vorzeitiger Kündigung im Normalfall nicht einmal die Einzahlungen in Ihre
Lebensversicherung zurückbekommen. Der wesentlich bessere und für Sie profitablere Weg ist der Verkauf Ihrer Sparformen.
Der Verkauf einer Lebensversicherung hat gegenüber der Kündigung folgende wesentlichen Vorteile:
* Höhere Auszahlung:
Sie bekommen wesentlich mehr Geld ausgezahlt, wenn Sie IhreLebensversicherung
verkaufen, als wenn Sie kündigen.
* Erhalt des Todesfallschutzes:
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, dann endet das Versicherungsverhältnis
und somit auch der Todesfallschutz.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung hingegen setzt ein anderer
Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis fort, die versicherte Person bleibt
aber in den meisten Fällen dieselbe, so dass der Todesfallschutz weiter bestehen bleibt.
* Sie zahlen keine Steuern:
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre nach
Vertragsabschluss werden die bis zum Datum der Kündigung angefallenen Zinserträge
einkommenssteuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen diese Zinserträge in Ihrer Steuererklärung
ausweisen und zahlen darauf Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag.
Bei einem Verkauf einer Lebensversicherung hingegen wird das Vertragsverhältnis
ja mit einer anderen Person fortgesetzt. In diesem Fall findet keine Versteuerung
der angefallenen Zinserträge statt und der Verkauf muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
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