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Nach diesen Grundregeln berate ich Sie! Ihren Versicherungsschutz sollten Sie nach dem "GAU"-Prinzip aufbauen: Der "Größte Anzunehmende Unfall" ist in jedem Fall abzusichern. In diesen Bereich fallen die Risiken Tod, Invalidität und Haftpflicht. Zwar haben Arbeitnehmer und deren Angehörige bei Tod und Invalidität Ansprüche auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind jedoch gerade in jungen Jahren noch sehr gering und zumeist nicht ausreichend. Zusätzlicher privater Versicherungsschutz ist daher vielfach unumgänglich. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jedermann für Schäden, die er Dritten gegenüber verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes "Muss". Aus dem GAU-Prinzip folgt aber auch, dass kleinere Risiken nicht unbedingt versichert werden müssen. So könnten Sie zum Beispiel auf eine Reisegepäckversicherung verzichten. Der Verlust eines Koffers lässt sich in der Regel leicht ersetzen. Da die individuellen Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind, können an dieser Stelle nur globale Aussagen über die Notwendigkeit und Wichtigkeit der einzelnen Versicherungsarten getroffen werden. Um den Ihrer persönlichen Situation entsprechenden Versicherungsschutz herauszufinden, lassen Sie sich von mir beraten. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen und Informationen gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich anzurufen Mit freundlichen Grüßen Jürgen Ratz Versicherungsfachmann (BWV)
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