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Über uns
Rechtsanwalt Greiff, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrechts sowie auch Fachanwalt für Steuerrecht, vertritt häufig Gesellschafer oder Geschäftsführer von Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR) wenn Streit zwischen den Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und dem Geschäftsführer entsteht. Wichtig ist dann eine schnelle Lösung, um zu verhindert, dass der Gesellschaft Schaden entsteht. Manchmal ist eine Zwangslösung erfoderlich (fristloste Abberufung des Geschäftsführers, Zwangseinziehung oder Ausschluss des Gesellschafters, fristlose Beendigung des Anstellungsvertrages, Antrag auf einstweilige Verfügung usw.). Häufig lässt sich aber auch eine andere Lösung finden. Wichtig ist immer, zu versuchen, dass die Lösung schnell und möglichst "geräuschlos" gefunden wird.
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