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Leistungsminderungen (Sanktionen) verstoßen gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit.Die Regelungen verstoßen ferner gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, denn eine sanktionierte Arbeitspflicht beeinträchtige die Berufswahlfreiheit und sei mittelbarer Arbeitszwang. Auch stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, wenn mit den Sanktionen die Gesundheit der Leistungsberechtigten gefährdet werde.Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von Hana Zerrte am Mo. 15.07.2024

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