Mietrecht
in Wiesbaden

Rechtsanwalt Klaus Hintze

Mietrecht, Baurecht, Rechtsanwälte

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Über uns

Willkommen bei Rechtsanwalt Klaus Hintze, LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht In nunmehr 3. Generation habe ich den Anspruch, auf hohem Niveau im Immobilienrecht zu beraten und meine Mandanten bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte zu vertreten. Damit führe ich nach den Wiesbadener Rechtsanwälten und Notaren Dr. Kurt Hintze und nachfolgend Horst Hintze eine lokale anwaltliche Tradition fort. Zur meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört gehören als Kerngebiete die rechtlichen Probleme rund um die Miete von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die oft recht komplizierten „Spielregeln“ für die Rechte, aber auch Pflichten der Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Verwalters untereinander und gegenüber Außenstehenden. Dem Wohnungseigentumsrecht gilt daher mein ganz besonderes Interesse mit dem Ziel, zum einen Eigentümergemeinschaften und ihren Verwalter zu betreuen, zum anderen aber gerade auch dem nach dem Wohnungskauf noch wenig erfahrenen Wohnungseigentümer verständlich die grundlegenden Rechte als Eigentümer zu erläutern. Zum Fachgebiet des Immobilienrechts gehört weiter beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen das Maklerrecht. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob der Makler zu recht eine Provision bzw. Courtage für seine Tätigkeit verlangen kann. Als besonderen Schwerpunkt berate ich zudem zu Fragen des Grundstückrechts, insbesondere bei Kaufverträgen und über Rechte und Pflichten an Grundstücken, das sind insbesondere die Grunddienstbarkeit, die Reallast, der Nießbrauch und Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken. Stets biete ich zunächst eine Erstberatung an, zu der ein eingehendes Gespräch in meinem Büro mit einer nachfolgenden schriftlichen Zusammenfassung und Empfehlung gehört. Denn oft genügt dies bereits zur Lösung des rechtlichen Anliegens und schafft die Möglichkeit, ggf. zunächst selbst Rechte zu verteidigen oder Ansprüche durchzusetzen. Bewertungen: Machen Sie sich selbst ein Bild auf dem Branchenportal Anwalt.de

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